Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren – NUB - Zusatzentgelte

Die Anfragen zu den NUB beim InEK wurden stärker formalisiert und für das einzelne Krankenhaus kaum noch zu überblicken; Fragen über Fragen:

Lohnt es sich für mich, einen Antrag zu stellen, was ist mit Blick auf „Hochrisikoprodukte“ (nach §137h SGB V) zu beachten, wie wird das „Benehmen“ mit einem Medizinprodukte-Hersteller hergestellt? Kann ich in Budgetverhandlungen belegen, dass die neue Behandlungsmethode nachweislich und evidenzbasiert einen patientenorientierten Nutzen hat und „qualitätsgesichert“ in meinem Haus erbracht wird? Passt eine innovative Leistung in meinen Versorgungsauftrag, welche Veränderung des Leistungsportfolios wird sie nach sich ziehen und welche strategischen Investitionsentscheidungen sind ggf. damit verbunden? Bei all diesen Unsicherheiten kann Ihnen IMC clinicon auf der Basis der umfangreichen Erfahrungen mit Leistungs- und Kostendaten der Krankenhäuser, regionalen Versorgungsdaten und Begleitung von Methodenbewertungsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Rate und Tat zur Seite stehen.

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Sebastian Irps

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